Sie möchten Ihr Einfamilienhaus verkaufen? – Wir kümmern uns!

Man spricht von einem Einfamilienhaus, wenn ein Wohnhaus über eine Wohneinheit verfügt. Eine Ausnahme bilden Wohnhäuser mit einer Wohneinheit und einer zusätzlichen, sogenannten Einliegerwohnung. Auch diese Häuser werden zu den Einfamilienhäusern gezählt. Einfamilienhäuser bieten in Deutschland den höchsten Prozentsatz an Wohnfläche.

Der Verkauf eines Einfamilienhauses muss gut geplant und vorbereitet sein. Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Käufer die größte Investition Ihres Lebens. Und zwar in finanzieller als auch in häufig in emotionaler Sicht. Die Menschen kaufen häufig Einfamilienhäuser um dort eine Familie zu gründen. Ihre Kinder werden später diese Immobilie Ihr Elternhaus nennen. Eltern und Kinder werden Zeit Ihres Lebens viele Gefühle mit diesem Ort in Verbindung setzen.

Und das gilt in der Regel auch für die jetzigen Eigentümer, welche sich nun entschlossen haben Ihre Immobilie zu verkaufen. Für uns als Immobilienprofis ist hier sehr viel Feingefühl gefragt. Die Gründe für einen Verkauf können sehr vielfältig sein.

Altersbedingter Verkauf

Die häufigsten Gründe für den Verkauf eines Einfamilienhauses sind altersbedingt. Die Kinder sind aus dem Haus und die Fläche wird nicht mehr voll genutzt und muss dennoch gereinigt und beheizt werden. Zudem sind da die vielen Treppen und der große Garten. Die Kinder haben mittlerweile schon eigene selbstgenutzte Immobilien und zeigen daher kein Interesse daran, in Ihr Elternhaus zu ziehen. Für die Eltern ist das dann oft der Anreiz zu verkaufen und sich eine altersgerechtere Immobilie zu suchen. Meist in ebenerdiger Bungalowform oder eine Eigentumswohnung mit Aufzug.

Scheidung

Leider ist auch die Familientrennung ein häufiger Grund für einen Verkauf. Falls keiner der Partner die Immobilie allein weiterführen möchte oder kann, ist ein Verkauf oft die naheliegendste Entscheidung. Durch die Auszahlung des Kaufpreises ergibt sich eine gut aufteilbare Masse.

Erbe

Zu den häufigeren Verkaufsgründen ist zudem die Erbschaft zu nennen. Man wird plötzlich laut Testament und Erbantritt Eigentümer einer Immobilie. Schon das Grundgesetz sagt: „Eigentum verpflichtet“. Dieser Verpflichtung möchte man aber gar nicht nachkommen, da man oft schon mit der aktuellen Lebenssituation gut ausgelastet ist, oder sich die Immobilie eventuell auch weit entfernt in einer anderen Stadt befindet. Somit ist der schnelle Verkauf oft eine gute Lösung.

Dieses waren nur einige von vielen Gründen, welche ursächlich für den Verkauf Ihrer Immobilie sein könnten. Gerne beraten wir Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Unterlagen für einen Verkauf von Nöten sind und wie wir die Veräußerungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie einschätzen.

Mehrfamilienhaus

Man spricht von einem Mehrfamilienhaus, wenn ein Wohnhaus über mindestens drei abgeschlossene Wohneinheiten verfügt. Etwa 30% der Wohnfläche in Deutschland wird über Mehrfamilienhäuser bereitgestellt.

 

Der Verkauf eines Mehrfamilienhauses muss gut geplant und vorbereitet sein. Sie als Eigentümer sollten bedenken, dass es z.B. oft zu Unruhen bei den Mietern kommt, wenn ein Haus verkauft werden soll. So kann es sein, dass noch während des Verkaufs die ersten Kündigungen eintrudeln, weil uninformierte Mieter denken, sie würden sowieso ausziehen müssen, wenn die Immobilie verkauft wird. Das kann fatale Folgen haben, da ein Mehrfamilienhaus häufig als Kapitalanlage gekauft wird.

Das heißt, dass der neue Eigentümer sich an den laufenden Mieteingängen (sog. IST-Mieteinnahmen) orientiert und sein Kaufpreisangebot häufig darauf beruht. Wir informieren alle Mieter und erklären Ihnen die Situation. Das ist unbedingt notwendig, da potentielle Käufer in der Regel auch die Wohnungen vorher begehen wollen, um sogenannte „böse Überraschungen“ zu vermeiden. Da in der Regel jeder Käufer den Kaufpreis mit Hilfe eines Kreditinstituts finanziert, wird dieses vor der Finanzierungszusage einen Gutachter zu dem Objekt schicken, um den sog. Beleihungswert der Immobilie zu ermitteln.

Dies war nur einer von vielen Punkten, welche bei dem Verkauf Ihrer Immobilie beachtet werden sollten. Gerne beraten wir Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Unterlagen für einen Verkauf von Nöten sind und wie wir die Veräußerungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie einschätzen.

Eigentumswohnung

Man spricht von einer Eigentumswohnung, wenn man das Eigentumsrecht an einer einzelnen Wohnung innehat. Die Wohnungseigentumsquote in Deutschland lag Jahre 2014 bei 45,4%.

Die Käufer einer Eigentumswohnung wird Teil einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Dieses geht einher mit diversen Rechten und Pflichten. Hierüber informieren wir die potentiellen Käufer und erklären Ihnen die jeweiligen Unterlagen, welche uns vom Verkäufer bzw. vom jeweiligen WEG-Verwalter zur Verfügung gestellt wurden. Da die meisten Käufer von Eigentumswohnungen vorher Mieter waren, sind Ihnen Begriffe wie Hausgeld, Wirtschaftsplan, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, etc. häufig nicht bekannt.

Wir als Immobilienprofis sehen es als unsere Pflicht an, die Käufer entsprechend zu unterrichten und Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile im Einzelnen zu erläutern, sodass Sie aufgrund der vermittelten Informationen eine Kaufentscheidung treffen können.

Dieses war nur einige von vielen Gründen, warum Sie Ihre Immobilie über einen Experten verkaufen sollten. Gerne beraten wir Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch, welche Unterlagen für einen Verkauf von Nöten sind und wie wir die Veräußerungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie einschätzen.

Verwaltung

Als Mietverwaltung werden wir mit der immobilienwirtschaftlichen Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser oder gemischt genutzte Objekte mit Gewerbeanteil) beauftragt.

Leider wird die Verwaltertätigkeit häufig mit der Arbeit eines Hausmeisters verwechselt. Dies ist es mitnichten. Ein Hausmeister(-dienst) kann zusätzlich beauftragt werden oder er wird von der Hausverwaltung angestellt. Im Gegensatz zur überwiegenden Handwerkerleistung eines Hausmeisters kümmert sich eine Mietverwaltung um administrative Tätigkeiten im Bereich der Immobilie.

Als Hausverwalter stehen wir als Ansprechpartner für die Mieter, die Gewerke und Versorger stellvertretend für den Eigentümer zur Verfügung. Der Tätigkeitsbereich eines Mietverwalters sollte zuvor in einem persönlichen Gespräch mit dem Eigentümer, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt und dann in einem sog. Verwaltervertrag und einer Vollmacht niedergeschrieben werden. Dieser Vertrag gilt sodann als Grundlage für die Zusammenarbeit.

Da die Qualifikation als Hausverwalter in Deutschland im Gegensatz zur europäischen Union nicht vorgeschrieben ist, sollten Sie sich die Qualifikationen Ihres zukünftigen Beton-Vermögensverwalters genau anschauen. Hier können, neben dem persönlichen Eindruck, klassische Ausbildungsnachweise der Industrie- und Handelskammer (IHK), aber auch Verbandmitgliedschaften mit strengen Aufnahmekriterien und Fortbildungspflichten hilfreich sein.

Wir, als ausgebildete Immobilienprofis, sehen es als unsere Pflicht an, Ihre Liegenschaft ordnungsgemäß und wirtschaftlich zu verwalten, sodass Sie sich in Ruhe auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können und Ihre Immobilie in guten Händen wissen.

Dieses waren nur einige von vielen Gründen, warum Sie Ihre Immobilie von einem Experten verwalten lassen sollten. Gerne beraten wir Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch, wie wir die Verwaltungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie durch uns einschätzen.

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